Wiederbeschaffungswert
Nach einem Verkehrsunfall ist nicht nur die Schadenshöhe von Bedeutung sondern auch der Wert des Fahrzeugs vor dem Schadensereignes.
Maßgeblich ist hier nicht der Preis, den Besitzer bei einem Verkauf erlöst hätte (Zeitwert), sondern der, der bei Kauf eines gleichwertigen Kraftfahrzeuges bei einem seriösen Händler zu zahlen wäre, also der Wiederbeschaffungswert.
Gemäß aktueller Rechtssprechung ist bei der Emittlung des Wiederbeschaffungswertes zu beachten, in welcher Form die Mehrwertsteuer berücksichtig wird. Nur ein qualifiziertes Gutachten kann hier dem Geschädigten zu einer adäquaten und gerechten Entschädigungsleistung verhelfen.

