Wertminderung
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen KFZ-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf eine Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
Anspruchsgrundlage:
Nach den schadensersatzrechtlichen Vorschriften des BGB ist der bei einem Unfall schuldlos geschädigter Fahrzeughalter so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde ($249 ff. BGB). Erleidet das KFZ einen nicht urerheblichen Schaden, so umfaßt der Schadenersatzanspruch grundsätzlich auch eine Wertminderung (BGH NJW 61, 2253).
