Obstoj & Leykamm

Wertminderung

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen KFZ-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf eine Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.

Anspruchsgrundlage:

Nach den schadensersatzrechtlichen Vorschriften des BGB ist der bei einem Unfall schuldlos geschädigter Fahrzeughalter so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde ($249 ff. BGB). Erleidet das KFZ einen nicht urerheblichen  Schaden, so umfaßt der Schadenersatzanspruch grundsätzlich auch eine Wertminderung (BGH NJW 61, 2253).

Bei der Berechnung der Wertminderung verwenden wir u. a. das vom BVSK empfohlene Wertminderungsmodell. In diesem Modell werden auch erstmals Fahrzeuge, die älter sind als 5 Jahre oder mehr als 100.000 km aufweisen, berücksichtigt.