Obstoj & Leykamm

Versicherungsrecht

Seien Sie stets skeptisch, wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.

Bei dieser Schadenssteuerung besteht vielfach das Risiko, dass der Schaden auch gegen Ihre Interessen so beseitigt wird, wie es nur die Versicherung für richtig hält.
Durch dieses sogenannte Schadensmanagement werden Ihre unabhängigen Berater (Rechtsanwälte und KFZ-Sachverständige) häufig ausgeschaltet, letzlich zum Nachteil des Geschädigten.
So hat auch der Verkehrsgerichtstag 1999 in Goslar das Schadensmanagement durch die Versicherungen eindeutig abgelehnt.