Restwert
Der Restwert ist der Wert, den man auf dem allgemeinen zugänglichen regionalen Gebrauchtwagenmarkt für sein unfallfahrzeug noch erzielen kann.
Im Haftpflichtschaden darf der Geschädigte dem qualifizierten Sachverständigen vertrauen und muß sich nicht von der Versicherung auf den spezialisierten Aufkäufermarkt verweisen lassen.
Weiterhin darf der Geschädigte sofort zum Restwert laut Gutachten verkaufen und ist nicht verpflichtet, den Haftpflichtversicherer von einem geplanten Verkauf zu unterrichten.
Hat der Geschädigte das Unfallfahrzeug bereits zum Restwert gemäß Gutachten verkauft, spielt ein späteres, höheres Angebot von vornherein keine Rolle mehr.

