Obstoj & Leykamm

Rechtsanwalt

Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen.

Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
Anwälte vermittelt z. B. die Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltsverein, Tel.: 0228/ 26 07 - 0
oder der "Beirat Rechtsanwälte im BVSK", Tel. 0331/23605910.