News-Artikel
Veröffentlicht am: 01.01.09
Zahlung der Reparaturkosten bei 130% nicht erst nach sechs Monaten - Neues BGH Urteil
Mit Beschluss vom 18.11.08 hat der BGH dem Regulierungsverhalten von Versicherern (insbesondere der HUK-Coburg) im Rahmen der 130%-Grenze ein Ende gesetzt. In der Vergangenheit wurde zuerst einmal nur Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert bezahlt und der Restbetrag dem Geschädigten nach sechs Monaten erstattet.
Der BGH hat nunmehr klargestellt, dass die Reparaturkosten bei Durchführung der Reparatur in einer Fachwerkstatt sofort fällig sind.
Im Anhang haben wir für Sie ein entsprechendes BVSK-Musterschreiben an die regulierende Versicherung bereitgestellt. »
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